![]() |
FORUM HUMANUM
|
||||||||
| Presse | Publikationen | Archiv | Kontakt | Sitemap | Impressum | ||||
Home Präambel Mission Stiftungshaus Studienhaus Organe Förderung Richtlinien Satzung Geförderte Projekte Ausschreibungen Projekte Partner Mediathek Nachlass C.F.v.Weizsäcker Termine Aktuelles
|
Grundsätze für die Gewährung von Zustiftungen und Spenden Die UDO KELLER STIFTUNG FORUM HUMANUM ist philanthropisch ausgerichtet. Sie fördert nach Maßgabe ihrer Satzung im Wesentlichen anderweitige Stiftungen und bindet die Hingabe von Mitteln an die Erfüllung nachstehender Grundvoraussetzungen: 1 Ein Antrag unter Darstellung der vorgesehenen Mittelverwendung und eine fundierte Bearbeitung des stiftungseigenen Fragebogens. 2 Die Inhalte des Antrags und des Fragebogens müssen eine Förderungswürdigkeit im Sinne unserer Satzung zulassen. 3 Der Empfänger soll sich mit dem Stiftungszweck (§ 2 der Satzung) identifizieren können. 4 Die UDO KELLER STIFTUNG FORUM HUMANUM will bei dem Aufbau und dem Betrieb förderungswürdiger Einrichtungen helfen; erwartet allerdings, dass der Antragsteller die benötigten Mittel überwiegend selbst oder durch externe Dritte aufbringt. 5 Die Hilfe der Stiftung soll in Verbindung mit den eigenen Mitteln des Empfängers und anderweitigen Unterstützungen dazu ausreichen, den zukünftigen Bedarf decken zu können. Eine Unterstützung von Einrichtungen oder Projekten, die einen ständigen Folgebedarf weiterer Mittel unserer Stiftung erwarten lässt, ist ausgeschlossen. 6 Bei Hingabe namhafter Mittel soll eine Präsenz eines Vorstandsmitgliedes im Kuratorium der geförderten Stiftung in Betracht kommen. |
||||||||