Workshop des Tübinger Forums für Wissenschaftskulturen in Kooperation mit dem Arbeitskreis Kritischer Jurist*Innen Tübingen (AKJ)
Die gesellschaftlichen Verhältnisse erscheinen erstarrter denn je – ganz gleich, ob wir auf die Zuspitzung sozialer Ungleichheiten, ökologische Krisen oder den Aufstieg autoritärer Politikformen blicken. Angesichts dieser Ausgangslage ist kritische Reflexion auf die Struktur unserer Gesellschaft notwendig. Kritik wirkt dabei als Instrument, um scheinbar Alternativloses infrage zu stellen.
Der interdisziplinäre Workshop „Was ist Kritik?“ geht der Frage nach, wie Kritik als wissenschaftliche, politische und gesellschaftliche Praxis verstanden werden kann. Hier setzten wir an: Was heißt es heute, kritisch zu sein – als Studierende, als Bürger:innen, als Teil der Universität? Wir wollen gemeinsam über die Macht der Infragestellung nachdenken: Verhältnisse als historisch geworden und damit grundsätzlich veränderbar zu begreifen. Wer oder was ist Gegenstand der Kritik? – Im Mittelpunkt stehen das Recht und seine Institutionen sowie Diskurse, Machtverhältnisse und kulturelle Praktiken, die gesellschaftliche Ordnung stabilisieren – oder infrage stellen. Aus welchen theoretischen Traditionen speist sich (legitime) Kritik, und wie verhalten sie sich zueinander?
Das Programm umfasst Workshop-Vorträge und Diskussionsgruppen mit den folgenden Gästen:
Philipp Wissing (LMU München & Leuphana Universität Lüneburg): Was ist Kritik? Überlegungen zu Gesellschaftstheorie und Rechtsstaatlichkeit
Philipp Wissing vermittelt im ersten Vortrag einen kritisch-theoretisch fundierten Zugang zur Frage, was „Kritik“ im gesellschaftstheoretischen Sinn bedeutet. Ausgehend von zentralen Autor*innen der Kritischen Theorie sowie weiterführenden Debatten (wie Adorno, Horkheimer, Becker-Schmidt, Jaeggi, Paschukanis sowie Biskamp, Gruber & Ofenbauer) werden theoretische Grundlagen von Gesellschaftskritik erarbeitet. Im ersten Teil führt der Workshop in zentrale Begriffe wie „Gesellschaftskritik“, „Ideologiekritik“ und „Aufklärung“ ein und diskutiert deren Bedeutung für eine „kritische“ Analyse sozialer Verhältnisse. Darauf aufbauend vertieft der zweite Teil kritisch-theoretische Perspektiven auf Recht und Staat. Ziel des ersten Vortrags ist es, ein reflektiertes Verständnis von Kritik als theoretischer und praktischer Haltung zu entwickeln.
Isabel Feichtner (Julius-Maximilians-Universität Würzburg)
Isabel Feichtner spricht im Workshop über das Verhältnis von Recht und Gemeingütern (Commons): Welche rechtlichen Voraussetzungen braucht Commoning, und wie prägt Recht die Möglichkeiten gemeinsamer Organisation von Ressourcen?
Maximilian Pichl (Frankfurt University of Applied Sciences)
Auf der Grundlage von Walter Benjamins "Zur Kritik der Gewalt" soll dem Verhältnis von Recht und Gewalt nachgespürt werden. Die dort theoretisch ausgearbeitete Kritik der Exekutivgewalt wird auf das Problem der rassistischen Polizeigewalt angewendet. Konkret sollen rechtspolitische Strategien zur Problemlösung diskutiert werden.
Moritz Zeiler (Gesellschaft für kritische Bildung)
Einführend wird das Verhältnis von Staat und Kapitalismus diskutiert. Dabei werden kurze Passagen von Karl Marx: „Das Kapital“ und Eugen Paschukanis: „Allgemeine Rechtslehre und Marxismus" gelesen und besprochen. Themen sind dabei vor allem die Garantie von Eigentum und Vertrag und die Regulation von Arbeitskämpfen. Des weiteren wird die Bedeutung des Rechts im Kapitalismus diskutiert: Bedarf die kapitalistische Produktionsweise einer demokratischen Ordnung und der Herrschaft des Gesetzes? Am Beispiel des Nationalsozialismus wird die Kompatibilität von Kapitalismus und antidemokratischen, autoritäre Ordnungen erörtert. Themen sind dabei die Ablehnung des allgemeinen Rechts und des staatlichen Gewaltmonopols durch die nationalsozialistische Herrschaft. Dazu werden kurze Passagen von Ernst Fraenkel: „Der Doppelstaat“ und Franz Neumann: „Behemoth. Struktur und Praxis des Nationalsozialismus“ gelesen und diskutiert.
