Satzung & Richtlinien

Wesentliche Förderzwecke der Udo Keller Stiftung FORUM HUMANUM

1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung

2. Die Ziele der Stiftung sind:

a) Die Förderung interreligiöser wissenschaftlicher Forschung

b) Die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten und Projekte zur Verständigung der Weltreligionen untereinander.

c) Die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten und Projekte über die Annährung der Geistes- und Naturwissenschaften.

d) Die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten und Projekte über die Erkenntnisse, Grenzen und Widersprüche der modernen Naturwissenschaften.

3. Die Stiftung wird sowohl eigene Projekte initiieren als auch anderen ebenfalls gemeinnützigen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie natürlichen Personen Mittel zuwenden, sofern diese zur Verwirklichung der Stiftungsziele verwandt werden.

4. Die Stiftung wird, um ihre Ziele zu verwirklichen, Immobilien erwerben und gestalten, um Stiftungsprojekten und auch anderen gemeinnützigen Einrichtungen einen Ort zur Verwirklichung ihrer dem Stiftungsziel dienenden Arbeiten zur Verfügung zu stellen.

5. Die Stiftung wird zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen einschalten, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Im Rahmen der Stiftungsziele können Projekte auch im Ausland gefördert werden, sofern dies den kulturellen, wissenschaftlichen und sonstigen gemeinnützigen Zwecken der Bundesrepublik Deutschland entspricht.

6. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Der Stiftung sind Beschränkungen, die auf der Rasse, der Herkunft, dem Geschlecht oder der Religion beruhen, fremd.“

Grundsätze für die Gewährung
von Zustiftungen und Spenden

Die UDO KELLER STIFTUNG FORUM HUMANUM ist philanthropisch ausgerichtet. Sie fördert nach Maßgabe ihrer Satzung im Wesentlichen anderweitige Stiftungen und bindet die Hingabe von Mitteln an die Erfüllung nachstehender Grundvoraussetzungen:

1. Ein Antrag unter Darstellung der vorgesehenen Mittelverwendung und eine fundierte Bearbeitung des stiftungseigenen Fragebogens. 

2. Die Inhalte des Antrags und des Fragebogens müssen eine Förderungswürdigkeit im Sinne unserer Satzung zulassen.

3. Der Empfänger soll sich mit dem Stiftungszweck (§ 2 der Satzung) identifizieren können.

4. Die UDO KELLER STIFTUNG FORUM HUMANUM will bei dem Aufbau und dem Betrieb förderungswürdiger Einrichtungen helfen; erwartet allerdings, dass der Antragsteller die benötigten Mittel überwiegend selbst oder durch externe Dritte aufbringt.

5. Die Hilfe der Stiftung soll in Verbindung mit den eigenen Mitteln des Empfängers und anderweitigen Unterstützungen dazu ausreichen, den zukünftigen Bedarf decken zu können. Eine Unterstützung von Einrichtungen oder Projekten, die einen ständigen Folgebedarf weiterer Mittel unserer Stiftung erwarten lässt, ist ausgeschlossen.

6. Bei Hingabe namhafter Mittel soll eine Präsenz eines Vorstandsmitgliedes im Kuratorium der geförderten Stiftung in Betracht kommen.